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Baulohn korrekt abrechnen – wir übernehmen das für Sie!

Die richtige und korrekte Abrechnung von Baulöhnen gehört zu den umfangreichsten und schwierigsten Lohnabrechnungsarten. Beständige Änderungen im Tarifrecht sowie im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sorgen dafür, dass sehr hohe Anforderungen an den Steuerberater, der diese Baulohnabrechnungen erstellt, gestellt werden.

Beim Baulohn gibt es viel zu beachten

Neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen müssen auch Vorschriften des Sozialgesetzbuch III (SGB III) sowie das Tarifrecht der Bauwirtschaft berücksichtigt werden. Im Bauhauptgewerbe wurden z.B. die tariflichen Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Diese Tarifverträge gelten dann so ähnlich wie ein Gesetz und müssen beachtet werden, egal, ob eine Firma Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder nicht, oder ob ein Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft ist oder nicht. Die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge gelten für alle und müssen von allen Unternehmen des Bauhauptgewerbes beachtet und eingehalten werden.

Das müssen Sie wissen: SOKA-BAU und Co.

Die Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe haben Anspruch auf Leistungen aus der SOKA-BAU. Auch die Arbeitgeber haben Anspruch auf Erstattungen durch die Sozialkassen des Baugewerbes.

SOKA-BAU ist der Oberbegriff für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK). Arbeitgeber aus der Baubranche sind verpflichtet zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft, deren Beiträge im Wesentlichen durch die Arbeitgeber aufgebracht werden. Es besteht Pflicht für jeden Arbeitgeber der Bauwirtschaft zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren

Die SOKA-BAU ist außerdem zentrale Einzugsstelle für die Winterbeschäftigungs-Umlage, die sie dann an die Bundesagentur für Arbeit weiterleitet. Die gewerblichen Arbeitnehmer am Bau sollen nach Möglichkeit während der ganzen 12 Monate eines Jahres beschäftigt und nicht im Winter wegen schlechten Wetters oder wegen geringer Auftragslage ausgestellt werden.

ZVK-Bau= Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes für eine Zusatzrente der Beschäftigten im Baugewerbe

ULAK = Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld für gewerbliche Arbeitnehmer

Weitere wichtige Regelungen für das Baugewerbe

Im Baugewerbe sind wie auch in einigen anderen Branchen zur Vermeidung von Schwarzarbeit sog. Sofortmeldungen durchzuführen. Jeder Arbeitnehmer, der im Baugewerbe eine Tätigkeit aufnimmt, muss vor Arbeitsaufnahme elektronisch mittels seiner Sozialversicherungsnummer, seines Namens und seiner Anschrift an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gemeldet werden.

Vermögenswirksame Leistungen: ein weiterer allgemein verbindlicher Tarifvertrag für die Tarifgebiete West und Berlin West im Bauhauptgewerbe ist der Anspruch auf Zahlung einer Arbeitgeberzulage zu den Vermögenswirksamen Leistungen. Je geleistete Arbeitsstunde erhält der gewerbliche Arbeitnehmer 0,13 Euro als Arbeitgeberleistung zur Vermögensbildung von seinem Arbeitgeber.

Die gewerblichen Arbeitnehmer, die Auszubildenden, die Poliere und die technischen und kaufmännischen Angestellten haben Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in zwei Raten. Der Tarifvertrag über das 13. Monatseinkommen gilt nur im Westen (außer: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bremen), ist jedoch nicht allgemein verbindlich.

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) und weitere ergänzende Leistungen im Zeitraum vom 1.12. bis 31.03. des Folgejahres: sog. Winterarbeitszeit, die geringer ist als die Sommerarbeitszeit und es gelten wegen der Witterung und aufgrund wirtschaftlich bedingter Ausfallzeiten besondere Vorschriften (Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld).

Darüber hinaus ist regelmäßig für die Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zu führen.

Wir übernehmen alle Abrechnungen rund um den Baulohn

Geben Sie die umfangreichen Abrechnungen für den Baulohn in professionelle Hände – unsere Kanzlei sorgt dafür, dass alle Unterlagen immer korrekt geführt sind und Sie Rechtssicherheit haben.

Steuerberater Lars Rohrlack Diplom-Kaufmann - Logo
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