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Steuervision: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Das Spektrum der steuerlichen Beratung von Unternehmen umfasst vielfältige Dienstleistungen und Hilfestellung für Mandanten zur Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, der Jahresabschlüsse und dazugehörenden Steuererklärungen.

Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Gehaltsabrechnungen: Unsere Leistungen für Sie

Die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung dienen der Erfüllung der handelsrechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahressteuererklärungen). Außerdem liefern sie Information für den Mandanten sowie seine Kapitalgeber (Banken, Kreditinstitute, Gesellschafter als Unternehmenseigner) über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Die aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, der Jahresabschluss und die sich hieraus ergebenden Kennziffern werden analysiert und ausgewertet und können als Grundlage für Umstrukturierungen im Unternehmen dienen. Hierbei steht nicht unbedingt nur die Kostenseite im Unternehmen im Vordergrund, sondern im Gespräch mit dem Mandanten auch die Erlössituation. Im Gesamtblick auf die gesamte wirtschaftliche Situation des Mandanten erfolgt auf Grundlage der Daten die steuerliche Optimierung.

Der Steuerberater ist zudem die Kommunikationsschnittstelle zwischen Finanzamt, Banken und Mandanten. Er erledigt den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt und nimmt an steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamts teil.

Der Steuerberater berät den Mandanten bei Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte (insbesondere Steuerbescheide) des Finanzamtes. Bei Aussichten auf erfolgreichem Abschluss führt er das gesamte Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) für den Mandanten inklusive Prüfung und Beantragung des vorläufigen Rechtsschutzes.

Als Verbindung zu den Banken bereitet Ihr Steuerberater die für Bankgespräche notwendigen Unterlagen vor und nimmt an der Seite des Mandanten an diesen teil. Außerdem hilft er dem Mandanten bei der Erfüllung der sich aus dem KWG ergebenden Verpflichtungen.

Zur laufenden Dienstleistung des Steuerberaters für Unternehmen gehört als weiterer Schwerpunkt die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter incl. der:

  • Erstellung und Übermittlungen der dazugehörenden Meldungen und Nachweise an Finanzamt (Lohnsteuer) und
  • Sozialversicherung (Beitragsnachweise, Anträge für Entgeltersatzleitungen Lohnfortzahlung),
  • Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit sowie
  • Erstellung und Übersendung der Anträge auf Kurzarbeitergeld an den Mandanten.

Rechtsformwahl, Unternehmensnachfolge & Co.: auch hierbei beraten wir Sie!

Ein Schwerpunkt der steuerlichen Beratung ist die Wahl der richtigen Unternehmensrechtsform. Je nach Unternehmensstruktur und -größe, Branche, Haftungsrisiko, Struktur der Unternehmenseigner bieten sich verschiedene Unternehmensrechtsformen an. Aber die bei Unternehmensgründung gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Lebenszeit des Unternehmens die richtige Rechtsform sein – wir beraten Sie auch bei einer Umstrukturierung und begleiten einen Wechsel der Unternehmensrechtsform, etwa wenn Sie die Unternehmensnachfolge klären möchten.

Gerne informieren wir Sie persönlich dazu, wie Steuervision Sie in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Unternehmensrechtsformen und mehr unterstützen kann. Kontaktieren Sie uns!

Steuerberater Lars Rohrlack Diplom-Kaufmann - Logo
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