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Rechtsformwahl, Unternehmensnachfolge & Co.: auch hier beraten wir Sie

Schwerpunkt der steuerlichen Beratung ist die Wahl der richtigen Unternehmensrechtsform. Aber die bei Unternehmensgründung gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Lebenszeit des Unternehmens die richtige Rechtsform sein – eine Umstrukturierung kann nötig sein.

Mögliche Szenarien für einen Wechsel der Unternehmensrechtsform

  • Der Beitritt weiterer Gesellschafter: Aus einem Einzelunternehmen muss in eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Dabei sind neben den gesellschaftsrechtlichen auch die steuerrechtlichen Folgen zu beachten, die sich sowohl aus der Umwandlung des Unternehmens als auch der laufenden steuerlichen Behandlung ergeben.
  • Zusammenführung: Ein weiterer Betriebsteil des Unternehmers wurde als eigenständiges Unternehmen (z.B. als GmbH) geführt bzw. der Erwerb eines anderen Unternehmens macht es notwendig, dieses weitere Unternehmen mit dem bereits bestehenden Unternehmen zusammenzuführen, sodass zukünftig nur ein weiteres Unternehmen existiert
  • Aufspaltung: Ein einheitliches Unternehmen wird in zwei Unternehmen aufgespalten, um z.B. die Vermarktung eines Produktes unter eigenem Dach mit eigener Organisation durchzuführen
  • Unternehmensnachfolge: Im Zuge der Unternehmensnachfolge gibt es viel zu beachten – wir beraten Sie.

Als gesellschaftsrechtliche Instrumente stehen u.a. die Verschmelzung auf Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, die Spaltung und der Formwechsel zur Verfügung. Steuerlich tritt die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben Personengesellschaftsanteilen in Kapital- und Personengesellschaft im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge hinzu.

Sämtliche Umwandlungsvorgänge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich neutral umgesetzt werden. Dabei ist nicht nur auf ertragsteuerliche Auswirkungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer), sondern insbesondere auch auf Verkehrssteuern wie Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer zu achten.

Bei der Umsetzung der rechtlichen Unternehmensumstrukturierung arbeitet der Steuerberater eng mit auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten sowie Notaren zusammen.

Steuerberater Lars Rohrlack Diplom-Kaufmann - Logo
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